Leistungsangebot
Wann ist eine Immobilienbewertung sinnvoll:

Bei Kauf oder Verkauf eines bebauten oder unbebauten Grundstückes
Bei Erbauseinandersetzungen bzgl. einer Immobilie
Bei Ermittlung des Zugewinnausgleich im Falle einer Ehescheidung
Für den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie für die Unternehmensbilanz
Für den aktuellen Wert eines Erbbaurechts
Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken
Immobilienkauf- und Immobilienverkaufsberatung
Für den aktuellen Verkehrswert Ihres Grundstückes im Falle einer Beleihung
Bei Kauf oder Verkauf von Sondereigentum (z.B. Eigentumswohnung)

Gesetzliche Grundlagen:

Die Immobilienwertermittlungsverordnung “Immo Wert V 21”
§ 74 a Abs. 5 ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz)
Marktwertermittlung gem. (§194 BauGB)

Was kann bewertet werden ?

Unbebaute Grundstücke
Wohnimmobilien

Eigentumswohnungen und sonstiges Teileigentum
Geschosswohnungsbauten

Renditeobjekte

Wohn- und Geschäftshäuser
Gemischt genutzte Geschäftshäuser
Büroimmobilien
Spezialimmobilien (Industriegebäude, Einzelhandels- und Gewerbeimmobilien)